LANDKREIS

WALDSHUT

Kommunaler Suchtbeauftragter

Jugendschutz

 Das Jugendschutzgesetz regelt

·         Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)

·         Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit

·         Verkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit

·         Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)

·         Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von Medieninhalten 

Den Gesetzestext finden Sie hier

Daneben finden Sie viele Informationen im Handbuch Jugendschutz der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz - baj

Die Aktion Jugendschutz in Baden-Württemberg bietet neben Informationen regelmäßige Fachtagungen, Schulungen und Seminare zum Thema Jugendschutz und Jugendmedienschutz an.

Im Landkreis Waldshut besteht seit vielen Jahren die ISJ - Initiative Suchtprävention und Jugendschutz. Mit Materialien, wie Flyern, Aufklebern und Plakaten wirbt die Initiative für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.