LANDKREIS
WALDSHUT
Kommunaler Suchtbeauftragter
Das Jugendschutzgesetz regelt
· Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)
· Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der Öffentlichkeit
· Verkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der Öffentlichkeit
· Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
· Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von Medieninhalten
Den Gesetzestext finden Sie hier
Daneben finden Sie viele Informationen im Handbuch Jugendschutz der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz - baj
Die Aktion Jugendschutz in Baden-Württemberg bietet neben Informationen regelmäßige Fachtagungen, Schulungen und Seminare zum Thema Jugendschutz und Jugendmedienschutz an.
Im Landkreis Waldshut besteht seit vielen Jahren die ISJ - Initiative Suchtprävention und Jugendschutz. Mit Materialien, wie Flyern, Aufklebern und Plakaten wirbt die Initiative für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.