LANDKREIS
WALDSHUT
Kommunaler Suchtbeauftragter
Etwa 10% der Arbeitnehmer/innen gelten als alkoholgefährdet. Bei 5% liegt bereits eine Alkoholabhängigkeit vor. Ein Leitfaden mit Tipps für Betriebe steht zum Download bereit: Der Kommunale Suchtbeauftragte bietet Betrieben Beratung und Unterstützung bei Fragen und Planungen zur betrieblichen Suchtprävention.
Grund genug, rechtzeitig zu handeln, zumal gesundheitsschädlicher Konsum nicht nur auf den Alkohol bezogen bleibt. Rauchen, Medikamentenmissbrauch und für einen kleineren Teil der Arbeitnehmer/innen auch der Konsum illegaler Drogen sind in den oben genannten Zahlen noch gar nicht enthalten.
Die Ansätze betrieblicher Suchtprävention sind vielfältig.
Zielgruppe betrieblicher Suchtprävention können bereits die Auszubildenden sein. Im Jugendalter ist die Gefahr nachhaltiger Schädigung am höchsten.
Viele Betriebe haben überdies bereits Betriebsvereinbarungen entwickelt, in denen das Vorgehen bei Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Alkoholkonsum (Alkoholfahne im Dienst, häufiges Blaumachen oder offensichtliches Angetrunkensein) in Handlungskonzepten geregelt ist. In allen Unternehmen musste nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes das Rauchen in den Geschäftsräumen, Werkhallen etc. verboten werden.
Insgesamt trägt betriebliche Suchtprävention zur Gesundheitsförderung in Unternehmen bei.
Daneben bietet sich die Fachstelle Sucht in Waldshut ebenfalls für Betriebe an.
Tel.: 07751 89 6770